"Ziel ist es, den Arbeitsplatz von Mitarbeitenden, die häufiger oder länger andauernd arbeitsunfähig sind, zu erhalten."
zib - Zentrum für integrative Berufsbildung gemeinnützige GmbH
An der Bleiche 6
31303 Burgdorf
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Der Gesetzgeber hat mit dem § 84 Abs. 2 des Sozialgesetzbuches (SGB) IX die rechtlichen Möglichkeiten für ein betriebliches Eingliederungsmanagement geschaffen.
Ziel ist es, den Arbeitsplatz von Mitarbeitenden, die häufiger oder länger andauernd arbeitsunfähig sind, zu erhalten. Die Abwesenheits- und Krankheitstage sollen verkürzt werden und finanzielle Mehraufwendungen, durch die langwierige Einarbeitung neuer Mitarbeiter, vermieden werden. Bestehende Beschäftigungsverhältnis sollen dauerhaft fortgesetzt werden.
Wir beraten und unterstützen Arbeitgeber in dieser Situation.
In einer umfassende Analyse der Ausgangssituation gleichen wir die Anforderungen des Arbeitsplatzes mit den Fähigkeiten des Arbeitnehmers ab.
Gemeinsam mit Ihnen suchen wir nach Möglichkeiten für eine berufliche Wiedereingliederung , z.B. in Form
Wir koordinieren alle relevanten Informationen der beteiligten Personen und Institutionen (Arzt, Krankenkasse, Rehabilitationsträger, Integrationsamt) und realisieren die notwendigen Schritte innerhalb des Integrationsprozesses.
Die Angebote des Case-Managements sind ambulante und sehr praxisnahe Verfahren.
Wir verfügen über langjährige Erfahrungen und Kompetenzen auf dem Gebiet der beruflichen Rehabilitation. Unsere modulare und sehr individualisierte Verfahrensweise ermöglicht die dauerhafte Eingliederung in das Berufsleben.
Durch die Sicherung von Arbeitsplätzen kann Zukunft gesichert und Lebensperspektive geschaffen werden.
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