Der Urlaub ist dazu da, um sich vom stressigen Arbeitsalltag zu erholen, neue Energie zu tanken und anschließend erfrischt in den Beruf zurückzukehren. Doch es läuft nicht immer so glatt, denn manchmal verfolgt einen der Arbeitgeber bis in die wohlverdiente Auszeit. Vielleicht hast du das auch schon einmal erlebt: Mitten im Urlaub klingelt das Telefon und dein Chef teilt dir mit, dass du bedauerlicherweise zurückkommen musst. Im Betrieb herrscht Personalmangel und mit der Erholung ist es erst einmal vorbei. Ein anderes Schreckensszenario wäre eine Kündigung während des Urlaubs. Wir verraten dir, ob dein Chef das überhaupt darf, welche Rechte du als Arbeitnehmer hast und welche Fristen du bei einer Kündigung unbedingt einhalten musst.
Rückruf aus dem Urlaub – grundsätzlich nicht gestattet

In deiner Freizeit musst du gar nicht für deinen Arbeitgeber erreichbar sein, es sei denn, du befindest dich in Rufbereitschaft. Das gilt sowohl für den Feierabend nach der normalen Schicht als auch für das Wochenende oder den Urlaub.
Wenn dein Handy klingelt und du schon an der Nummer siehst, dass es sich um deinen Chef handelt, musst du nicht einmal abnehmen. Natürlich tun wir das oft trotzdem, das ist nur menschlich. Wenn dein Chef aber jetzt verlangt, dass du aus dem Urlaub zurückkommst, weil es Probleme im Unternehmen gibt, darfst du das ablehnen. Er hat nämlich kein Recht darauf – und zwar auch nicht bei Personalmangel oder anderen betrieblichen Gründen.
Nur bei einem gravierenden Ausnahmefall, der die Existenz des Betriebs bedrohen würde, wäre ein Rückruf aus dem Urlaub möglich. Aber selbst dann müsste der Arbeitgeber erst einmal alle anderen Mittel anstrengen und versuchen, Ersatz, zum Beispiel über einen externen Dienstleister, zu finden.
Da es sich aber um deinen Arbeitsplatz handelt, kann es manchmal trotzdem sinnvoll sein, einem Rückruf aus dem Urlaub nachzukommen. Dann solltest du aber sichergehen, dass dein Arbeitgeber alle entstehenden Kosten wie die Stornogebühren für das Hotel und andere Buchungen und den Rückflug trägt.
Manchmal gibt es vertragliche Vereinbarungen, in denen festgelegt wird, dass ein Rückruf aus dem Urlaub unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist. Solche Klauseln sind jedoch unwirksam, du kannst sie also getrost ignorieren.
Kündigung im Urlaub – ärgerlich, aber erlaubt
Du kommst aus dem Urlaub zurück und schaust nichts ahnend in den Briefkasten. Neben einer Rechnung und ein bisschen Werbung findest du die Kündigung deines Arbeitgebers. Jetzt sitzt der Schock vermutlich erst einmal tief. Doch darf dein Chef das Arbeitsverhältnis überhaupt aufkündigen, wenn du dir in Spanien die Sonne auf den Bauch scheinen lässt und dich endlich vom Arbeitsstress erholst? So bitter es ist, aber tatsächlich darf dir dein Chef auch während deines Urlaubs kündigen. Dabei sind die folgenden Dinge zu beachten:
- Die Kündigung muss dem Empfänger zugänglich gemacht werden. Das ist üblicherweise der Zeitpunkt, an dem sie in deinem Briefkasten landet. Ob du gerade außer Landes bist oder nicht, ist dafür erst einmal irrelevant.
- Mit dem Zugang der Kündigung beginnt die Klagefrist von drei Wochen zu laufen. Innerhalb dieser Zeit kannst du Klage erheben, wenn du der Meinung bist, dass die Kündigung unrechtmäßig war.
- Wenn die Klagefrist während deines Urlaubs abgelaufen ist und du erst danach zurückkehrst, kannst du innerhalb von zwei Wochen einen Antrag auf Zulassung einer verspäteten Klage einreichen. Du musst dann unter Umständen nachweisen, dass du nicht zu Hause warst. Als Belege können Flugtickets oder Hotelbuchungen dienen.
- Solltest du aus dem Urlaub zurückkehren und die Klagefrist ist noch nicht abgelaufen, musst du sofort aktiv werden und so schnell wie möglich Klage einreichen.
- Auch bei einer Kündigung im Urlaub hast du natürlich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Fordere es nach deiner Rückkehr sofort ein, damit du es zeitnah bekommst und dich auf neue Stellen bewerben kannst. Tu das am besten schriftlich und setze deinem ehemaligen Arbeitgeber eine Frist.
Kündigung immer sorgfältig prüfen
Auch wenn es bei einer Kündigung im Urlaub zeitlich aufgrund der Fristen oft ein wenig knapp werden kann, solltest du die Kündigung genau überprüfen. So ist sie laut § 623 BGB nur dann wirksam, wenn sie in Schriftform erfolgt. Eine elektronische Kündigung via E-Mail ist nicht rechtskräftig! Außerdem muss sich dein Chef selbstverständlich an den geltenden Kündigungsschutz halten und darf eine ordentliche Kündigung nur aussprechen, wenn ein betriebsbedingter, ein verhaltensbedingter oder ein personenbedingter Grund vorliegt. Für eine außerordentliche Kündigung sind die Voraussetzungen noch strenger. Sie ist zum Beispiel bei schweren Vertragsverletzungen deinerseits möglich. Überprüfe zusätzlich, ob die Kündigung eigenhändig unterschrieben worden ist.
Was passiert mit dem Resturlaub?
Nach einer Kündigung hast du selbstverständlich noch Anspruch auf deinen Resturlaub. Wie viele Tage das sind, hängt vom Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ab.
Wenn es in der ersten Jahreshälfte endet, hast du Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs pro Monat. In der zweiten Jahreshälfte steht dir hingegen dein gesamter gesetzlicher Mindesturlaub für das Jahr zu. Das sind bei einer Fünf-Tage-Woche ganze 20 Tage. Alternativ kann der Urlaub aber auch ausgezahlt werden.
Manchmal ist das Verhältnis zwischen beiden Seiten nach einer Kündigung so gestört, dass der Arbeitnehmer für die restliche Zeit bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses freigestellt wird. Sein Gehalt bekommt er aber weiterhin bezahlt.