Die Corona-Pandemie hat die Arbeitswelt stark verändert und dazu geführt, dass viele Arbeitnehmer im Homeoffice arbeiten. Da viele Menschen die Vorteile von Homeoffice zu schätzen wissen, möchten sie dauerhaft oder zumindest an einigen Tagen in der Woche im Homeoffice arbeiten. Das ist auch bei der Wohnungssuche zu berücksichtigen, denn ein Arbeitszimmer muss vorhanden sein und sollte gute Bedingungen für die Arbeit zu Hause bieten.
Kriterien bei der Wohnungssuche für ein Homeoffice-Arbeitszimmer
Arbeitnehmer im Homeoffice sollten zwischen Arbeit und Freizeit eine Grenze ziehen. Daher kommt es bei einem Arbeitszimmer auf die folgenden Kriterien an:
- separate Tür
- richtige Ausrichtung, am besten nach Osten oder Südosten, da dann genug Licht vorhanden, aber im Sommer am Nachmittag die Hitze nicht zu groß ist
- Fenster, das groß genug ist
- Lichteinfall möglichst von links
- genügend Wandflächen für Büromöbel
- entsprechende Größe, um Schreibtisch, Regale und andere Büromöbel unterzubringen
- Lärmschutz durch entsprechende Dämmung oder ruhige Lage
Ein wichtiger Aspekt ist auch die technische Infrastruktur. Eine gute Internetverbindung sollte gewährleistet sein, die einerseits durch die Netzabdeckung, andererseits durch eine hohe Übertragungsgeschwindigkeit erreicht wird. Um PC, aber auch andere Geräte anzuschließen, sollten genügend Steckdosen vorhanden sein.
Die Immobilie sollte auch eine gute Lage haben. Einerseits ist zu berücksichtigen, dass Arbeitnehmer nicht immer im Homeoffice arbeiten, sondern hin und wieder auch im Büro präsent sein müssen. Der Weg zur Arbeitsstätte sollte nicht zu weit sein. Andererseits kommt es auf die Lebensqualität an. Abhängig von den persönlichen Vorlieben kann eine ruhige oder zentrale Lage gewählt werden.
Was bei einem Arbeitszimmer beim Mietrecht zu beachten ist
Eine generelle Renovierungspflicht besteht für Mieter beim Auszug aus der Mietwohnung nicht. Nur dann, wenn die Renovierungspflicht im Mietvertrag vereinbart ist, muss der Mieter beim Auszug renovieren. Ist die Wohnung allerdings beim Einzug in einem renovierungsbedürftigen Zustand, kann der Mieter beim Auszug die Renovierung verweigern.
Die Renovierungspflicht ist nicht mit den sogenannten Schönheitsreparaturen zu verwechseln, die beim normalen Wohnen erforderlich werden. Nach § 535 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist der Vermieter für Schönheitsreparaturen zuständig. In den meisten Mietverträgen sind jedoch Klauseln enthalten, nach denen der Mieter Schönheitsreparaturen wie Tapezieren, Streichen der Fußböden oder der Fenster vornehmen muss.
Vor dem Umzug in die neue Wohnung muss der Arbeitnehmer mit dem Vermieter klären, dass er einen Raum als Arbeitszimmer für seine berufliche Tätigkeit nutzen möchte. Eine Genehmigung des Vermieters ist in der Regel nicht erforderlich, denn die berufliche Tätigkeit tritt nach außen nicht in Erscheinung, da keine Kunden ins Homeoffice kommen. Nur dann, wenn sich die Tätigkeit auf die Einrichtung oder durch Lärm auf die Mitmieter auswirken kann, ist eine Erlaubnis für eine teilgewerbliche Nutzung vom Vermieter erforderlich.
Kosten bei einem Umzug für das Homeoffice
Welche Kosten bei einem Umzug anfallen, hängt von verschiedenen Faktoren ab:
- Durchführung in Eigenleistung oder von einem Umzugsunternehmen
- Kosten für das Umzugsunternehmen
- Möbel, die abgebaut und wieder aufgebaut werden müssen
- Menge der Umzugsgüter und der dafür notwendigen Umzugskartons
- Kosten für Straßensperrung während des Umzugs
- Renovierungskosten in der alten Wohnung
- Anschlusskosten für Internet und Telefon in der neuen Wohnung
Wer umzieht, sollte mit Kosten von 1.500 bis 3.000 Euro rechnen. Da sich die Preise bei den Umzugsunternehmen unterscheiden, sollten Angebote von mehreren Unternehmen eingeholt und verglichen werden.
Für die Einrichtung des Arbeitszimmers fallen Kosten für die Möbel wie Schreibtisch, Schreibtischstuhl, Regale und Schränke sowie für die Technik in Form von Computer, Drucker, Tablet und Smartphone an. Auch ein WLAN-Router oder WLAN-Verstärker ist zumeist erforderlich. Mitunter beteiligt sich der Arbeitnehmer an den Kosten oder stellt die Technik zumindest teilweise zur Verfügung.
Die Kosten für das Homeoffice können Arbeitnehmer mit der Homeoffice-Pauschale steuerlich absetzen. Sie beträgt pro Jahr maximal 1.260 Euro oder pro Tag 6 Euro. Wird die Pauschale von 1.260 Euro angesetzt, können Arbeitnehmer auf eine exakte Ermittlung der Kosten verzichten.
Zusätzlich zur Homeoffice-Pauschale können weitere Kosten für das Homeoffice als Werbungskosten abgesetzt werden:
- Telefon- und Internetkosten bis zu 20 Euro im Monat
- Anschaffungskosten für Arbeitsmittel
Arbeitsrechtliche und versicherungstechnische Aspekte beim Umzug ins Homeoffice
Arbeitnehmer, die im Homeoffice arbeiten möchten, müssen mit dem Arbeitgeber dafür eine schriftliche Vereinbarung treffen. Der Arbeitgeber kann die Arbeitszeit des Arbeitnehmers nicht kontrollieren. Er kann daher die mobile Arbeitszeiterfassung über eine App auf dem Smartphone verlangen. Der Arbeitgeber bestimmt auch, wann der Arbeitnehmer im Büro anwesend sein muss.
Bei der Arbeit im Homeoffice ist der Arbeitnehmer durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Da diese Versicherung jedoch nicht alle Unfälle abdeckt, ist für umfassenderen Versicherungsschutz eine private Unfallversicherung sinnvoll.
Bei der beruflichen Nutzung von Privaträumen zahlt die private Haftpflichtversicherung nicht immer. Der Arbeitnehmer kann eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen und sollte seinen Arbeitgeber fragen, ob er sich daran beteiligt. Auch die Betriebshaftpflichtversicherung des Arbeitgebers kann einspringen, wenn es zu Schäden kommt.
Gestaltung eines ergonomischen und produktiven Arbeitszimmers
Um effektives und angenehmes Arbeiten zu ermöglichen, sollte das Homeoffice ergonomisch eingerichtet werden. Der Schreibtisch sollte höhenverstellbar und groß genug sein. Der Bürostuhl muss höhenverstellbar sein und sollte über eine ergonomische, neigbare Rückenlehne verfügen.
Weiterhin kommt es auf die Beleuchtung an. Damit keine Blendeffekte entstehen, sollten mehrere Lichtquellen vorhanden sein, die unabhängig voneinander genutzt werden können. Für ein angenehmes Raumklima kommt es einerseits auf die Temperatur an, die ungefähr bei 22 Grad Celsius liegen sollte, aber auch auf eine gute Belüftung.